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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der tectrain GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot der tectrain zur Anwendung. Gültigkeit: ab Juli 2021.

  1. ·  Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
  2. ·  Art & Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung
  3. ·  Auftragserteilung
  4. ·  Annullierung von Aufträgen durch den Kunden
  5. ·  Annullierung einzelner Teilnehmer
  6. ·  Entscheidung über die Durchführung des Beratungsauftrags
  7. ·  Rechnungsstellung und Zahlung des Kursgeldes
  8. ·  Zahlungsverzug
  9. ·  Haftung
  10. ·  Vertraulichkeit
  11. ·  Urheberrecht
  12. ·  Durchführungsort- und zeit
  13. ·  Gerichtsstand und anwendbares Recht
  14. ·  Kontaktadresse

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1    Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der tectrain gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der tectrain ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4    Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Art & Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung

2.1    Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2    Die tectrain ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die tectrain selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3    Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die tectrain zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Person oder Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die tectrain anbietet.

2.4    Im Beratungsauftrag nicht eingeschlossen sind Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität, Kopien und dergleichen. Die Kurskosten bleiben während der Dauer der Veranstaltung unverändert. Diese sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

3. Auftragserteilung

3.1    Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn

3.1.1 eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt.

3.1.2 eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt war, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar war, dass die tectrain die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert hat.

3.1.3 eine Rahmenofferte oder Rahmenauftragsbestätigung vorliegt und das weitere Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäß gültigem Projektplan reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.

3.1.4 eine schriftliche Offerte vorliegt und die tectrain im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.     

 

4. Annullierung von Aufträgen durch den Kunden

4.1    Tritt der Kunde vorzeitig von seinem Auftrag zurück, so hat er die bereits geleisteten Aufwände zu bezahlen.

4.2    Der Rücktritt kann schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen und wird durch die tectrain bestätigt.

4.3    Zudem schuldet er der tectrain eine Entschädigung für entgangene Umsätze, welche vom Zeitpunkt des Rücktritts abhängen. Diese Entschädigung wird unabhängig davon fällig, ob es der tectrain gelingt, für den fraglichen Zeitpunkt einen anderen Auftrag zu akquirieren oder nicht.

4.4    Bei einer Auftragsdefinition gemäss 3.1.3 gilt als entschädigungspflichtiges Auftragsvolumen alles, was zwei Monate über den Beendigungstermin des Auftrags gemäss vorliegenden Plänen oder sonst wie vorgesehen war.

4.5    Wenn die Auftragserteilung 4 Monate (120 Kalendertage) oder länger vor dem definierten Starttermin des Auftrags erfolgt ist, so werden folgende Zahlungen fällig:         

4.5.1  0% bei Annullierung bis 91 Kalendertage vorher

4.5.2  50% bei Annullierung 61 bis 90 Kalendertage vorher

4.5.3  75% bei Annullierung 31 bis 60 Kalendertage vorher

4.5.4  100% bei Annullierung 30 oder weniger Kalendertage vorher

4.6    Der Ansatz gemäss 4.5 kommt auch zur Anwendung, wenn die tectrain einen Auftrag nicht ausführen kann, weil der Kunde Leistungen nicht erbracht oder Voraussetzungen nicht erfüllt hat, welche seine Aufgabe gewesen wären (z. B. Seminarteilnehmer sind nicht anwesend oder in einer Anzahl, welche die Durchführung eines Seminars in der ursprünglichen Weise nicht möglich machen).

4.7    Falls es gelingt, innerhalb von zwei Monaten einen Ersatztermin für die Erfüllung zu vereinbaren, entfallen die Zahlungen gemäss 4.5 oder 4.6. Erfolgte Zahlungen können für einen gleichartigen Auftrag verrechnet werden, falls dieser innert zwei Monate nach dem abgesagten Auftrag zustande kommt.

 

5. Annullierung einzelner Teilnehmer

5.1    Der Rückzug einer Anmeldung einzelner Teilnehmer kann schriftlich (per Email, Fax oder Post) erfolgen. Die Abmeldung wird durch die tectrain bestätigt.

5.2    Wenn die Anmeldung des Teilnehmers vor dem definierten Starttermin annulliert wird, so werden folgende Zahlungen fällig:

5.2.1  0% bei Annullierung bis 91 Kalendertage vorher

5.2.2  50% bei Annullierung 61 bis 90 Kalendertage vorher

5.2.3  75% bei Annullierung 31 bis 60 Kalendertage vorher

5.2.4  100% bei Annullierung 30 oder weniger Kalendertage vorher

5.3    Kann für einen verhinderten Teilnehmer eine Ersatzperson organisiert werden, so werden keine Annullierungskosten verrechnet.

5.4    Bei Nichtbezug der Bildungsleistung (Abbruch, Nichtantreten) durch Teilnehmende ist grundsätzlich die gesamte Gebühr geschuldet. Es werden keine Ermäßigungen gewährt und keine Gebühren rückerstattet.

 

6. Entscheidung über die Durchführung des Beratungsauftrags

6.1    Die Durchführung aller Bildungsaufträge (Trainings, Beratung, Veranstaltungen etc.) steht unter dem Vorbehalt, dass eine genügend große Anzahl Teilnehmende rekrutiert werden kann. Kommt ein Beratungssauftrag nicht zustande, werden die angemeldeten Personen kurz nach Ablauf der Anmeldefrist darüber informiert.

6.2    Der Auftraggeber wird bei der Angebotsstellung über die durchführungsrelevante Mindestanzahl Teilnehmer sowie über die maximale Teilnehmerzahl informiert.

6.3    Die tectrain haftet nicht für Schäden, die sich aus einer allfälligen Nichtdurchführung von Bildungsveranstaltungen ergeben.

 

7. Rechnungsstellung und Zahlung des Kursgeldes

7.1    Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in der Währung, in welcher Bildungsleistungen publiziert sind. Bei Bildungsprojekten erfolgt die Rechnungsstellung für die Schweiz in CHF, EU in EUR und Asien in USD oder entsprechender Vereinbarung. Rechnungsstellung erfolgt bei Bildungsleistungen jeweils 30 Tage vor Kursstart.

7.2    Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Rechnungsstellung.

 

8. Zahlungsverzug

8.1    Nach Nichtbezahlen der dritten Mahnung wird das Inkassoverfahren eingeleitet. Verzugszinsen bleiben vorbehalten.

 

9. Haftung

9.1    Die tectrain haftet nicht, wenn ein Beratungsauftrag die Erwartungen des Teilnehmenden nicht erfüllt. Teilnehmende schulden die Studiengebühr unabhängig von der persönlichen inhaltlichen und pädagogischen Bewertung des Beratungs- oder Schulungsauftrags.

 

10. Vertraulichkeit

10.1   Die tectrain behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert absolut vertraulich. Sie gibt sie nicht an Unbefugte oder Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson das SEI ausdrücklich dazu ermächtigt. Ebenfalls zulässig ist die Nennung von Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz.

10.2   Personendaten, die besonders schützenswert sind (z.B. Persönlichkeitsprofile) behandelt die tectrain mit der nötigen Sorgfalt, die mindestens den Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes entspricht.

10.3   Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet die tectrain diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.

10.4   Berichte oder Auskünfte im Sinne von Punkt 10.3 gibt die tectrain grundsätzlich nur an die diese berechtigten Personen ab. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und Vorgesetzte, werden nur mit ihrem Einverständnis erteilt.

10.5   Ein von Punkt 10.4 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes Vorgehen sinnvoll und so vereinbart worden ist (z.B. im Rahmen von Eignungsabklärungen, Assessments, Mitarbeiterbefragungen usw.). Wenn den betreffenden Mitarbeitenden das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist, und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.

 

11. Urheberrecht

11.1   Die Urheberrechte an den von tectrain und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke in Verbindung mit einem Beratungsauftrag (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Zeichnungen, Unterrichtsmaterialien- & unterlagen etc.) verbleiben bei tectrain. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung der tectrain zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der tectrain, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.

11.2   Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die tectrain zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

11.3   Die Wiedergabe von Veranstaltungsinhalten in Publikationen ist korrekt vorzunehmen. Die Verwendung von Unterrichtsmaterialien, Unterrichtskonzepten und abgegebenen Unterlagen zu Unterrichts- oder anderen Zwecken erfordert das schriftliche Einverständnis der tectrain.

 

12. Durchführungsort- und zeit

12.1   Soweit vertraglich nicht anderweitig vereinbart, ist der Auftraggeber für die Organisation und die Zurverfügungstellung des Veranstaltungsorts und der zugehörigen benötigten Infrastruktur zuständig.

12.2   Die Durchführung des Beratungsauftrags (Durchführungsdaten und -dauer, Durchführungsort) wird im Einzelvertrag vereinbart.

12.3   Verschiebt sich der vereinbarte Durchführungstermin und stimmt die tectrain diesen Abweichungen zu, kann die tectrain die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die tectrain trifft ein Verschulden.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Der Kunde anerkennt für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit der tectrain, den Gerichtsstand Zürich.

 

14. Kontaktadresse

14.1   Für weitergehende Fragen zu Bildungsaufträgen, Offerten etc. oder zur Anmeldung ist grundsätzlich folgende Kontaktadresse zu nutzen:

tectrain GmbH                                 
Ammerswilerstrasse 19A                                                       
CH - 5600 Lenzburg

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